Sind Sie / ist Ihr Kind in allen Situationen während der Fahrausbildung versichert ?
Es gibt Situationen, da greift die normale Haftpflichtversicherung nicht. In Situationen, wo es weder der Gefährdungshaftung, noch der Verschuldenshaftung zuzuordnen ist.
Gefährdungshaftung bedeutet, die allgemeine Gefahr, die von jedem Fahrzeug ausgeht, beispielsweise, wenn es nur irgendwo steht, ist versichert. Beispiel: Das Fahrzeug gerät in Brand.
Verschuldenshaftung bedeutet, es sind Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten, wie bespielsweise Vorfahrtmissachtung oder zu schnelles Fahren, verursacht werden, versichert.
Beispiele, die in keine der beide Arten der Haftung fallen, wären:
Während der Fahrt platzt ein Reifen oder ein Reh läuft vor das Fahrschulauto.
Alle anderen im Auto befindlichen Personen, sind im Falle eines Unfalls, der obengenannten Art über die ganz normale Haftpflichtversicherung versichert. Hingegen schaut der/die Fahrzeuglenker/in ins Leere. Er/sie muss für eigene Schäden selbst aufkommen, sofern er/sie nicht speziell versichert ist.
NICHT SO BEI UNS !!!
Bei uns sind Sie / Ihr Kind SOWOHL in den obengenannten Situationen versichert, ALS AUCH im theoretischen Unterricht. Dank einer eigens dafür abgeschlossenen Fahrschüler-Unfallversicherung
Das bedeutet, der Versicherungsschutz beginnt bereits, beim Verlassen des Hauses, um in den theoretischen Unterricht zu gehen oder um zur Fahrstunde zu kommen und endet, wenn man wieder zu Hause ist.
BEI UNS SIND SIE / IST IHR KIND BESTENS AUFGEHOBEN UND IST IM FALL DER FÄLLE VERSICHERT !!!